Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TTI

Allgemeine Verkaufsbedingungen

I. ALLGEMEINES Der auf dem Deckblatt dieses Dokuments genannte Empfänger wird im Folgenden als „Käufer“ und TTI, 11080 Irma Dr., Northglenn, CO 80233 USA oder eine seiner Tochtergesellschaften wird als „Verkäufer“ bezeichnet. Dieses Dokument und alle vom Käufer unterzeichneten Verträge, an die diese AGB angefügt oder deren Bestandteil diese AGB sind, beschränken sich ausschließlich auf die darin schriftlich festgelegten Bestimmungen. Änderungen, Zusätze oder anders lautende Festlegungen des Käufers, ob mündlich oder schriftlich, sind unwirksam. Alle Bestellungen unterliegen einer Annahme durch den Verkäufer. Falls die hierin festgelegten Bestimmungen als Angebot des Verkäufers zum Abschluss eines Vertrags gelten, ist die Annahme des Käufers ausschließlich auf die Annahme der ausdrücklich hierin festgelegten Bestimmungen beschränkt. Alle Verkäufe, ganz gleich, ob aufgrund einer schriftlichen oder mündlichen Anfrage des Käufers, unterliegen den hierin festgelegten Bestimmungen, ungeachtet anders lautender Festlegungen des Käufers zum Zeitpunkt der Anfrage. Mündliche Aussagen von Mitarbeitern oder Vertretern des Verkäufers zu den im Rahmen dieser AGB verkauften Produkten oder Materialien (Waren) gelten als unverbindliche Aussage und sind nicht Bestandteil eines Vertrags. Änderungen oder Aufhebungen der hierin festgelegten Bestimmungen sind nicht wirksam, es sei denn, es besteht eine schriftliche Vereinbarung, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet wurde.

II. VERSAND UND LIEFERUNG Sofern hierin nicht anders angegeben, trifft der Verkäufer Versandvorbereitungen für die Waren an die hierin angegebenen Lieferadresse(n) in seinem Ermessen. Als auftragsgemäße Lieferung an den Käufer gilt die Übergabe der Waren durch den Verkäufer an den Spediteur an der Versandstelle des Verkäufers. Die Unterschrift des Käufers oder eines seiner Vertreter auf dem Frachtbrief oder Lieferschein gilt als Empfangsbestätigung und ausreichender Nachweis der Übergabe an den Käufer. Die Lieferung von etwa zehn Prozent (10 %) der Bestellmenge oder einer eigenständigen Charge gilt als Auftragserfüllung, und jeglicher Überschuss, der zehn Prozent (10 %) nicht überschreitet, wird vom Käufer angenommen und bezahlt.

Alle Lieferungen erfolgen EXW (wie in Incoterms 2017 definiert) ab Geschäftssitz des Verkäufers. Alle Risiken des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung der Waren, einschließlich der Verpflichtung, die Waren zu versichern, gehen bei Übergabe der Waren an den Spediteur des Käufers an der Versandstelle des Verkäufers auf den Käufer über. Der Versand und die Lieferung können in mehreren Chargen oder Teillieferungen erfolgen. Der Käufer darf die Annahme einzelner Chargen oder Teillieferungen nicht aufgrund von Lieferverzögerungen oder mangelnder Übereinstimmung einzelner anderer Chargen oder Teillieferungen ablehnen oder die Zahlung verweigern.

III. KAUFPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

A. Waren. Der Preis jeder Warenlieferung setzt sich aus den in Rechnung gestellten Preisen der in der Lieferung enthaltenen Waren zusammen, ausschließlich der dem Verkäufer entstandenen Verlade-, Transport- und Versicherungskosten, die dem Rechnungsbetrag hinzugefügt und dem Verkäufer vom Käufer erstattet werden. Jede Lieferung wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt in der Währung, die in den Zahlungsbedingungen auf der Rechnung des Verkäufers angegeben ist. Eingegangene Zahlungen werden mit der angegebenen Rechnung verrechnet. Fehlt bei einer Zahlung die Rechnungsnummer, so wird der Zahlungsbetrag den ältesten Forderungen des Verkäufers angerechnet. Für jede Zahlung, die später als fünfzehn (15) Tage nach dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum erfolgt, kann eine Verzugsgebühr in Höhe von monatlich eineinhalb Prozent (1,5 %) – bzw. einem Teil davon oder dem gesetzlich maximal zulässigen Satz, was immer niedriger ist – verrechnet werden. Der Käufer haftet für alle Inkassokosten, einschließlich Rechtsanwaltskosten, die dem Käufer und dem Verkäufer aufgrund von Zahlungsrückständen entstehen. Preisänderungen sind ohne Ankündigung vorbehalten. Darüber hinaus ist es dem Verkäufer erlaubt, Kostenanstiege ohne Ankündigung an den Käufer weiterzugeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf gestiegene Material- und Herstellungskosten, Zölle und Gebühren sowie Transport- und Kraftstoffkosten.

Waren werden nur in Standardverpackungsmengen verkauft. Änderungen der Mindestabnahmemengen sind ohne Ankündigung vorbehalten.

B. Werkzeugbereitstellung Die Zahlungsbedingungen für die Bereitstellung von Werkzeugen richten sich nach dem aktuellen Bonitätsprofil des Käufers und dem Versand der ersten (1.) Muster.

Übliche Reparaturen und Wartungen für die ersten zwei (2) Jahre ab dem Datum der Originalrechnung erfolgen auf Kosten des Verkäufers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Abgenutztes Werkzeug, dessen Wartung über die Beseitigung üblicher Nutzungsspuren hinausgeht, wird auf Kosten des Käufers ersetzt. Werkzeug gilt als hinfällig, wenn seit zwei (2) Jahren keine Produktionsaufträge eingegangen sind. Der Verkäufer übernimmt nach dieser Zeit keine Verantwortung für die fortlaufende Bereitstellung oder Verfügbarkeit solcher Werkzeuge. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Käufer über den Ablauf besagter zwei (2) Jahre zu informieren.

IV. KREDITBEWILLIGUNG Verträge und Bestellungen unterliegen der Genehmigung durch die Kreditabteilung des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Kreditkonditionen jederzeit und unangekündigt zu ändern oder zurückzuziehen und Garantien, Sicherheiten oder die Vorauszahlung des betreffenden Kreditbetrags zu verlangen. Im Falle der Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen durch den Käufer oder im Falle einer Beeinträchtigung oder für den Verkäufer nicht zufriedenstellenden Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Käufers, hat der Verkäufer das Recht, die weitere Produktion und/oder Auslieferung an den Käufer einzustellen, es sei denn, der Käufer stimmt geänderten Zahlungsbedingungen zu, die für den Verkäufer akzeptabel sind. Bei Zahlungsausfällen erhält der Verkäufer das Recht, Matrizen, Formen, Werkzeuge und anderes Eigentum des Käufers, die im Besitz des Verkäufers stehen, zu pfänden.

V. SICHERUNGSRECHT Der Käufer räumt dem Verkäufer als Sicherheit bis zur vollständigen Zahlung hiermit ein Sicherungsrecht ein (1) an verkauften Waren, (2) an Matrizen, Formen, Werkzeugen und anderem Eigentum des Käufers, die im Besitz des Verkäufers stehen, (3) an allen Erlösen hieraus. Entsprechende Dokumente zum Nachweis eines solchen Sicherungsrechtes werden dem Verkäufer vom Käufer unterzeichnet zugestellt. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt die Ware zurückzunehmen. Auf Aufforderung hat der Käufer die Waren auf seine Kosten zusammenzustellen, ordnungsgemäß zu verpacken und dem Verkäufer an einen geeigneten Ort zurückzusenden.

VI. PRÜFUNGEN, ANSPRÜCHE UND GEWÄHRLEISTUNG Die vom Verkäufer gelieferten Waren werden ausschließlich auf der Grundlage der Standardspezifikationen des Verkäufers beurteilt, es sei denn, vom Käufer wurden eigene Spezifikationen vorgelegt und diese wurden vom Verkäufer schriftlich bestätigt. In diesem Fall werden die Waren ausschließlich auf der Grundlage der Spezifikationen des Käufers beurteilt. Der Käufer ist ausschließlich hinsichtlich der von ihm erworbenen Waren für die Genauigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Spezifikationen verantwortlich. Der Verkäufer berücksichtigt über die in den Spezifikationen des Käufers beschriebenen Anforderungen hinaus keine weiteren Anforderungen. Sofern die vom Käufer bereitgestellten Spezifikationen nicht durch beiderseitige schriftliche Vereinbarung geändert wurden, gelten die vom Käufer bereitgestellten Spezifikationen als genehmigt. Es ist die Verantwortung des Käufers, die im Rahmen dieser AGB gelieferten Waren zu prüfen und zu testen und dem Verkäufer innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Empfang der Waren eine Nichtübereinstimmung mit den genehmigten Spezifikationen schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtabnahme der Waren ist in dieser Benachrichtigung der Grund anzugeben, und die abgelehnten Waren – sofern im Besitz des Käufers – sind vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers auf Kosten und Risiko des Verkäufers an den Verkäufer zurückzusenden. Erhält der Verkäufer innerhalb dieser dreißigtägigen Frist keine schriftliche Benachrichtigung über die Nichtabnahme, gilt die Lieferung als angenommen. Im Falle der fristgerechten Benachrichtigung des Verkäufers über die Nichtabnahme einer Lieferung sendet der Käufer die Waren der abgelehnten Lieferung unverzüglich zur Untersuchung an den Verkäufer zurück. Von der Rücksendung ausgenommen sind die beim Käufer für Tests verwendeten Einheiten. Die Zurücksendung von Waren muss vom Verkäufer schriftlich genehmigt werden, und der Rücksendung muss die bei der Qualitätssicherungsabteilung des Verkäufers telefonisch erfragte Rücksendenummer beigefügt werden. Die zurückgesendeten Waren müssen ungenutzt und in einwandfreiem Zustand gut geschützt möglichst in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Die zur Zurücksendung genehmigten Waren müssen beim Verkäufer innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Ausstellung der Rücksendenummer eingehen. Der Verkäufer ist nur bei Waren zu einem Umtausch oder einer Gutschrift verpflichtet, die nicht mit den genehmigten Spezifikationen übereinstimmen und wie oben beschrieben zurückgesendet wurden. Bei Waren, welche die genehmigten Produktspezifikationen des Verkäufers erfüllen, ist der Verkäufer unabhängig von deren Leistung und/oder Funktionalität im spezifischen Anwendungsfall des Käufers nicht zur Rücksendung und/oder zum Umtausch verpflichtet. In keinem Fall ist der Verkäufer gegenüber dem Käufer oder Dritten haftbar für die Wirkung von Komponenten des Käufers, die in Verbindung mit dem Produkt des Verkäufers eingesetzt werden.

Das Gleiche gilt bei Änderungen oder Hinzufügungen des Käufers am Produkt des Verkäufers. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Käufer über spezielle Materialrezepturen oder Änderungen in der Herstellung der Produkte zu unterrichten. Spezielle Materialrezepturen sind vertrauliche und/oder urheberrechtlich geschützte technische Informationen und ausschließliches Eigentum des Verkäufers.

Ansprüche gegen den Verkäufer, egal welcher Art, ob aufgrund von gelieferten Waren oder der Nichtlieferung von Waren, sind maximal auf den Kaufpreis der Waren beschränkt, auf die sich der Anspruch bezieht. Ansprüche aufgrund mittelbarer, besonderer, Neben- oder Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns) oder Ansprüche aufgrund exemplarischen oder Strafschadensersatzes sind unabhängig davon, ob der Käufer zuvor über die Möglichkeit eines Eintritts solcher Schäden informiert wurde, nicht zulässig. Falls der Käufer einen solchen Anspruch nicht schriftlich innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Zustellungsdatum der Waren meldet, gilt dies als Verzicht seitens des Käufers auf jegliche Ansprüche in Bezug auf die Waren.

Der Verkäufer sichert zu, dass die gelieferten Waren mit den zutreffenden
Spezifikationen übereinstimmen. Im Garantiefall besteht das einzige und ausschließliche Mittel des Käufers in der Benachrichtigung des Verkäufers sowie in einem Anspruch gemäß Abschnitt VI. Der Verkäufer sichert zu, dass er gute und marktgängige Titel an den im Rahmen dieser AGB verkauften Produkten besitzt. Über die hierin festgehaltenen Zusicherungen oder Garantien hinaus gibt der Verkäufer keine weiteren Zusicherungen jedweder Art, weder ausdrücklich noch implizit, bezüglich der Produkte. Der Verkäufer lehnt ausdrücklich jegliche Garantien hinsichtlich der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, eines Titels oder der Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen sowie jegliche weiteren Garantien ab, die sich aus dem Geschäftsverhalten, aus dem Handelsbrauch oder im gewöhnlichen Geschäftsgang ergeben. Mündliche Aussagen seitens der Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers oder Angaben in Produktinformationen oder Werbematerialien des Verkäufers sind keine Garantiezusagen. Die Konformität der Waren mit einem bestimmten Modell oder Muster ist kein wesentlicher Teil der Geschäftsvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.

In keinem Fall ist der Verkäufer haftbar für Schäden, Auswirkungen oder Änderungen an Waren, die aus Handlungen oder Unterlassungen des Käufers oder seiner Vertreter, Lieferanten oder Anbieter oder der Kunden, Zwischenhändler oder Endbenutzer der vom Käufer hergestellten, vertriebenen oder verkauften Produkte entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsachgemäße Lagerung, Behandlung oder Installation, Änderungen oder falschen oder nicht vorgesehenen Gebrauch.

VII. VERSTÖSSE UND SCHADENERSATZ Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer und seine Tochtergesellschaften und Lieferanten sowie deren Aktionäre, Geschäftsführer, leitenden Angestellten und/oder Arbeitnehmer gegen sämtliche Ansprüche, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben einschließlich angemessener Anwaltskosten zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten, die sich aus Folgendem ergeben: (a) den Waren; (b)

dem Besitz oder Gebrauch durch jedwede Person eines Produkts des Käufers, das Produkte des Verkäufers (Waren) enthält, einschließlich und uneingeschränkt den Tod oder die körperliche Verletzung einer Person aufgrund der Verwendung eines solchen Produkts des Käufers; oder (c) den Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung eines Patents, Warenzeichens oder Urheberrechts seitens eines Produkts des Käufers, das Produkte des Verkäufers (Waren) enthält. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer und seine Tochtergesellschaften sowie deren Aktionäre, Geschäftsführer, leitenden Angestellten und/oder Arbeitnehmer gegen sämtliche Ansprüche, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben einschließlich angemessener Anwaltskosten zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten, die sich aus Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung eines Patents, Warenzeichens oder Urheberrechts aus Technologien, Prozessen, Know-how und geistigem Eigentum ergeben, die der Verkäufer zur Herstellung der Waren nutzt, es sei denn, der Verkäufer ist gesetzlich nicht verpflichtet, Entschädigung in Verbindung mit Ansprüchen aufgrund der Verletzung eines Patents oder Warenzeichens durch Produkte des Käufers zu leisten, die Produkte des Verkäufers (Waren) enthalten.

Ansprüche gegen den Verkäufer, egal welcher Art, ob aufgrund von gelieferten Waren oder der Nichtlieferung von Waren, sind maximal auf den Kaufpreis der Waren beschränkt, auf die sich der Anspruch bezieht. Ansprüche aufgrund mittelbarer, besonderer, Neben- oder Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns) oder Ansprüche aufgrund exemplarischen oder Strafschadensersatzes sind unabhängig davon, ob der Käufer zuvor über die Möglichkeit eines Eintritts solcher Schäden informiert wurde, nicht zulässig. Falls der Käufer einen solchen Anspruch nicht schriftlich innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Zustellungsdatum der Waren meldet, gilt dies als Verzicht seitens des Käufers auf jegliche Ansprüche in Bezug auf die Waren.

Der Verkäufer sichert zu, dass die gelieferten Waren mit den zutreffenden
Spezifikationen übereinstimmen. Im Garantiefall besteht das einzige und ausschließliche Mittel des Käufers in der Benachrichtigung des Verkäufers sowie in einem Anspruch gemäß Abschnitt VI. Der Verkäufer sichert zu, dass er gute und marktgängige Titel an den im Rahmen dieser AGB verkauften Produkten besitzt. Über die hierin festgehaltenen Zusicherungen oder Garantien hinaus gibt der Verkäufer keine weiteren Zusicherungen jedweder Art, weder ausdrücklich noch implizit, bezüglich der Produkte. Der Verkäufer lehnt ausdrücklich jegliche Garantien hinsichtlich der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, eines Titels oder der Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen sowie jegliche weiteren Garantien ab, die sich aus dem Geschäftsverhalten, aus dem Handelsbrauch oder im gewöhnlichen Geschäftsgang ergeben. Mündliche Aussagen seitens der Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers oder Angaben in Produktinformationen oder Werbematerialien des Verkäufers sind keine Garantiezusagen. Die Konformität der Waren mit einem bestimmten Modell oder Muster ist kein wesentlicher Teil der Geschäftsvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.

In keinem Fall ist der Verkäufer haftbar für Schäden, Auswirkungen oder Änderungen an Waren, die aus Handlungen oder Unterlassungen des Käufers oder seiner Vertreter, Lieferanten oder Anbieter oder der Kunden, Zwischenhändler oder

Endbenutzer der vom Käufer hergestellten, vertriebenen oder verkauften Produkte entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsachgemäße Lagerung, Behandlung oder Installation, Änderungen oder falschen oder nicht vorgesehenen Gebrauch.

VIII. VERTRAULICHKEIT, WERBUNG UND GESCHÜTZTE INFORMATIONEN Der Käufer sichert zu, ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Verkäufer keine Details bezüglich des Vertragsgegenstands dieser AGB an Dritte weiterzugeben. Sämtliche Spezifikationen, Zeichnungen, Konstruktionsdaten, Werkstoffdaten, Herstellungs- und Prozessdetails und alle weiteren Informationen, die dem Käufer vom Verkäufer mitgeteilt oder an ihn weitergegeben wurden, sind das alleinige und exklusive Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer sichert zu, dass diese Daten und Materialien von ihm ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder vervielfältigt, noch einem Dritten bereitgestellt werden, aus welchem Grund oder zu welchen Zweck auch immer. Solche Daten und Materialien sind dem Verkäufer auf dessen Anfrage jederzeit während oder nach Abschluss der vertraglichen Verpflichtung des Verkäufers zurückzusenden. Alle mit dem Zusatz „™“ oder „®“ gekennzeichneten Marken und/oder beschreibenden Produktbezeichnungen sind Marken und damit Eigentum von TTI, 11080 Irma Dr., Northglenn, CO 80233 USA. Die Bestimmungen dieses Absatzes haben auch nach Stornierung, Beendigung, Abschluss oder Erfüllung des Vertragsgegenstandes Bestand. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag oder den AGB ist der Verkäufer unter keinen Umständen verpflichtet, dem Käufer unternehmenseigene oder vertrauliche Informationen offenzulegen.

IX. PRODUKTIONSMITTEL Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass alle Formen, Werkzeuge und anderen Mittel, die zur Herstellung der Waren verwendet werden („Produktionsmittel“), gleich ob vom Käufer oder Verkäufer bezahlt, Geschäftsgeheimnisse und proprietäre Technologien des Verkäufers sind und ausschließlich vom Verkäufer verwendet werden dürfen. Produktionsmittel dürfen nicht aus den Produktionsanlagen des Verkäufers entfernt werden, und dem Käufer werden vor, während und nach Abschluss jedweder Warenaufträge im Rahmen dieser AGB keinerlei Informationen zur Nutzung, Größe und Konstruktion oder sonstige Details der Produktionsmittel zur Verfügung gestellt. Die Konstruktion und Produktionstechnik von Produktionsmitteln bleibt das alleinige Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer verpflichtet sich, Werkzeuge und Produktionsmittel, die ausschließlich zur Herstellung von Waren nach den besonderen Spezifikationen des Verkäufers verwendet oder vom Käufer bezahlt wurden, auf Aufforderung des Käufers zu zerstören und dem Käufer die Erfüllung dieser Aufforderung anzuzeigen. Spezielle Produktionsmittel, die zur Untersuchung der vom Käufer eingereichten Komponenten erforderlich sind, werden vom Käufer bereitgestellt oder auf Kosten des Käufers beschafft. Vom Verkäufer akzeptierte Änderungswünsche des Käufers werden auf Kosten des Käufers durchgeführt. Zudem trägt der Käufer das Risiko daraus resultierender Funktions- oder Spezifikationsabweichungen.

X. STEUERN Zusätzlich zum hierin angegebenen Preis zahlt der Käufer für die im Rahmen dieser AGB verkauften Waren den vollständigen Betrag der für den Verkauf, den Versand, die Nutzung oder die sonstige Handhabung geltenden aktuellen oder zukünftigen Verkaufs- oder Gebrauchssteuern, Verbrauchssteuern, Verkehrssteuern, Gebühren, Zölle und sonstigen direkten und indirekten Steuern,

unabhängig davon, ob es sich um Bundes-, Staats-, lokale oder ausländische Steuern handelt.

XI. STORNIERUNG ODER ABTRETUNG Alle vom Verkäufer akzeptierten Bestellungen sind bindend und können vom Käufer nicht gekündigt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Änderungs- oder Stornierungsanfragen zu noch nicht versendeten Bestellungen müssen schriftlich erfolgen und bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Verkäufers. Stornierungen werden vom Verkäufer unter der Bedingung der Übernahme aller dem Verkäufer entstandenen Kosten sowie aller sonstigen vom Verkäufer festgelegten Stornierungsgebühren durch den Käufer akzeptiert. Der Verkäufer hat das Recht, angenommene Bestellungen im eigenen Ermessen und ohne Haftung gegenüber dem Käufer zu depriorisieren, umzuplanen oder zu stornieren.

Die Abtretung einer Bestellung kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers erfolgen.

XII. HÖHERE GEWALT Der Käufer ist weder verantwortlich noch haftbar für Verluste oder Schäden aufgrund von Verzug bei der Erfüllung oder Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten, wenn dieser Umstand aufgrund von Ereignissen eingetreten ist, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Kriegsereignisse, behördliche Maßnahmen, Unfall, Streiks, Arbeitskräfte- oder Rohstoffmangel, Schwierigkeiten bei der Werkzeugbeschaffung oder Behinderung von Transport und Verkehrswegen. Bei aufgrund der Umstände absehbaren oder bereits eingetretenen Lieferverzögerungen kann die Warenlieferung in Teilen erfolgen oder bis zum Wegfall des störenden Ereignisses vollständig suspendiert werden. Das von den Umständen betroffene Bestellvolumen kann ohne Haftung aus der Bestellung gestrichen werden, jedoch bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

XIII. GELTENDES RECHT, GERICHTSSTAND Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Bestimmungen des Uniform Commercial Code (UGB), wie im US-amerikanischen Bundesstaat Colorado erlassen, sowie dem geltenden Recht des Bundesstaates Iowa, jedoch ohne Berücksichtigung der Bestimmungen des dortigen Kollisionsrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Forderungen oder Streitigkeiten, welche die im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelieferten Waren oder Materialien direkt oder indirekt betreffen, ist die Verwaltungseinheit Adams County, Colorado. Der Käufer stimmt hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten zu. Durch die ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung in diesem Abschnitt bleibt die Möglichkeit einer Klageerhebung durch den Verkäufer oder die Geltendmachung eines am Gerichtsstand oder an einem anderen zuständigen Gericht ergangenen Urteils unberührt.

XIV. SONSTIGES Ein Versäumnis des Verkäufers in der Ausübung oder Geltendmachung eines ihm hieraus zustehenden Rechts setzt die übrigen Bedingungen und Bestimmungen dieser AGB nicht außer Kraft, selbst wenn diese gleich oder ähnlich lauten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein,

so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen unberührt. Die Rechte und Pflichten des Käufers aus diesen AGB dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder abgetreten noch delegiert werden. Die vom Verkäufer verkauften Waren können Exportkontrollen der USA unterliegen. Der Verkauf, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Waren oder einzelnen Komponenten daraus an Länder oder Endbenutzer, die von Exporten aus den USA ausgeschlossen sind, ist ausschließlich mit einer ordnungsgemäßen Genehmigung der Regierung der USA erlaubt. Verstöße gegen diese Bestimmung haben strafrechtliche Folgen.